In diesen FAQs finden Sie Informationen zu steuerlichen Themen wie Finanztransaktionssteuern, Quellensteuern und steuerlicher Wohnsitz. Diese Seite dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Steuerberatung zu verstehen. Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und gelten nicht als vollständig. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen jedes Kunden ab und kann sich in der Zukunft ändern. Diese Seite wurde mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch übernimmt DEGIRO keine Verantwortung für den Inhalt. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Steuerentscheidung an Ihren Steuerberater zu wenden.
Below is a selection of available products and markets.
In welchem Land Sie als steuerlich ansässig gelten, hängt vom Steuerrecht vor Ort ab. Die folgende Website bietet einen Überblick über die Gesetzgebung zum steuerlichen Wohnsitz in verschiedenen Ländern. Es ist möglich, dass Sie einen steuerlichen Wohnsitz in mehr als einem Land haben, auch wenn dies in den meisten Fällen nicht der Fall ist. Sollten Sie unsicher über Ihren steuerlichen Wohnsitz sein, kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.
Der niederländische Staat kooperiert mit vielen anderen Ländern bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung (siehe unten). Als in den Niederlanden ansässiges Finanzinstitut sind wir gemäß der niederländischen Steuergesetzgebung verpflichtet die niederländischen Steuerbehörden über den steuerlichen Wohnsitz unserer Kunden in Kenntnis zu setzen. Das ist umfangreicher in den Fragen "Was sind Common Reporting Standards (CRS)" und "Was ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)?".
Darüber hinaus erfragen wir Ihren steuerlichen Wohnsitz um festzustellen, ob ein verringerter Quellensteuersatz zwischen dem Land Ihres Wohnsitzes und dem Quellenland (z.B. USA) möglich ist.
Um den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützen und zum Schutz der Integrität von Steuersystemen haben Regierungen weltweit ein System zum automatischen Austausch von (Steuer-)Informationen über Finanzkonten zwischen den Ländern eingeführt. Dieses System wird der CRS genannt. Der CRS ist in die niederländische Gesetzgebung aufgenommen worden. Darum ist DEGIRO verpflichtet, Informationen hinsichtlich des (potenziellen)steuerlichen Wohnsitzes einzuholen und diese den niederländischen Steuerbehörden zur Verfügung zu stellen. Die niederländischen Steuerbehörden werden diese Informationen an die nationalen Steuerbehörden im Land des steuerlichen Wohnsitzes des Kunden weiterleiten.
Das Ziel von FATCA ist vergleichbar mit dem von CRS, jedoch speziell auf die USA ausgerichtet. FATCA stellt sicher, dass US-Personen außerhalb der USA (vollständige) Steuererklärungen an die US-Steuerbehörden senden.
Kraft niederländischer Gesetzgebung ist DEGIRO (und andere niederländische Finanzinstitute) verpflichtet, Informationen über Kunden, die US-Personen sind, an die niederländischen Steuerbehörden weiterzuleiten. Diese werden die Informationen der US-Steuerbehörde zur Verfügung stellen.
Die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) wird als internationale Identifikationsnummer für Steuerbelange verwendet. Unterschiede je nach Land können bei der Erteilung, dem Aufbau, Nutzung und Gültigkeit der TIN auftreten. Generell werden TINs automatisch bei Geburt oder bei Erteilung der Steuerpflicht im jeweiligen Land vergeben.
Ja, das ist möglich. Das Konzept des steuerlichen Wohnsitzes beinhaltet, dass Sie dem Steuerrecht des Landes unterliegen, in welchem Sie als steuerlich ansässig gelten. Die steuerliche Gesetzgebung vor Ort kann das Steuersubjekt (Sie) oder das Steuerobjekt (Ihr Einkommen) von der Besteuerung befreien, sodass Sie keine Steuern in diesem Land bezahlen. Wenn Sie Zweifel an Ihrer Steuerresidenz haben, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Steuerberater.
Wenn sich Ihre Steuerresidenz ändert, müssen Sie diese Informationen innerhalb von 30 Tagen aktualisieren. Melden Sie sich dazu in Ihrem Konto an und gehen Sie zu Ihrem Profilbereich in der unteren linken Ecke. Klicken Sie dort auf "Steuerinformationen" und dann auf "Steuerinformationen ändern". Dies führt Sie zum Steuerinformationsformular, in dem Sie uns Ihre aktualisierten Daten mitteilen können. Es ist wichtig, dass Sie DEGIRO unverzüglich über Änderungen der Umstände informieren.
Aufgrund der Verankerung des CRS und FATCA in der niederländischen Gesetzgebung ist DEGIRO dazu angehalten, inländischen Steuerbehörden Informationen zu seinen Kunden und deren Depotkonten bereitzustellen. Dabei werden folgende Informationen (unserer Privatkunden) geteilt:
Jede Privatperson, die als U.S.-Bürger/Staatangehöriger angesehen wird oder einen ständigen Wohnsitz in den USA hat, gilt als U.S.-Person. Der Begriff „U.S.-Bürger bzw. Staatsangehöriger“ umfasst:
Der Terminus „Privatperson, die (...) einen ständigen Wohnsitz hat“ umfasst:
Für weitere Informationen über die Greencard oder den Substancial Presence Test besuchen Sie bitte www.irs.gov.
Die Finanztransaktionssteuer ist der übergreifende Name für Steuern, die für Transaktionen von Finanzinstrumenten anfallen. Einige Länder, inkl. Belgien, Frankreich, Italien und Griechenland, Hong Kong Italien, Irland und Großbritannien haben eine Finanztransaktionssteuer eingeführt. Diese Länder haben alle unterschiedliche Parameter, die vorgeben, ob eine Finanztransaktionssteuer anfällt. Sofern nicht anderweitig beschrieben, wird die Finanztransaktionssteuer bei Ihrer Transaktion einbehalten und die Buchung in Ihrem Konto vermerkt.
In dem oben stehenden Dropdown Menu finden Sie eine Übersicht der Finanztransaktionssteuern im jeweiligen Land
Im Allgemeinen haftet der belgische Finanzintermediär der belgischen Finanztransaktionssteuer. Wenn Transaktionen von einem ausländischen Finanzintermediär ausgeführt werden, wird der Status des Steuerpflichtigen in der Regel auf die in Belgien ansässige natürliche oder juristische Person verlagert. Der belgische Einwohner ist jedoch von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Steuer befreit, wenn der ausländische Finanzintermediär für ihn bezahlt. DEGIRO zieht die belgische Finanztransaktionssteuer von seinen in Belgien ansässigen Kunden ab und zahlt die belgische Finanztransaktionssteuer an die belgischen Steuerbehörden. In Belgien ansässige Kunden können sich jedoch dafür entscheiden, die Steuer zu berechnen, zu entrichten und so die Einreichung einer belgischen FTT-Steuererklärung selbst vorzunehmen.
Der belgischen FTT unterliegen Finanzinstrumente, die von Unternehmen mit belgischem und nicht-belgischem Steuersitz ausgestellt werden. Die betreffenden Finanzinstrumente enthalten Aktien, Anleihen, vertragliche Anlagefonds (inkl. bestimmter ETFs), Aktien von Fonds (Investmentunternehmen/-vehikel) und Zertifikate. Transaktionen von Optionen und Futures sind generell nicht von der Besteuerung betroffen.
Die Steuer fällt bei allen Transaktionen über den Sekundärmarkt an, die gegen eine Vergütung durchgeführt werden. Der Kauf und Verkauf einer Aktie an der Börse unterliegt zum Beispiel der belgischen FTT. Der Kauf und Verkauf einer Aktie an der Börse unterliegt zum Beispiel der belgischen FTT. Auf der anderen Seite unterliegt der Kauf einer Call-Option nicht der belgischen FTT, während der Erwerb der zugrunde liegenden Aktien bei Ausübung oder Zuteilung der Option der belgischen FTT unterliegt.
Auch ein Rückkauf durch ein akkumulierndes Investmentunternehmen am Primärmarkt gilt als steuerpflichtig.
Der anzuwendende Steuersatz und die steuerliche Bemessungsgrundlage hängen von der Art des Finanzinstruments ab. Unten stehend finden Sie eine Übersicht der anwendbaren Steuersätze je nach Art des Finanzinstruments (in 2021). Der anwendbare Steuersatz bemisst sich nach dem Transaktionswert, abgesehen vom Steuersatz i.H.v. 1,32 %, welcher über den Nettovermögenswert berechnet wird.
Überblick anzuwendende Steuersätze | Primärmarkt | Sekundärmarkt | Maximum FTT je Transaktion | ||
Instrumententyp | Emission | Rückkauf | Kauf | Verkauf | |
Aktien | 0 % | 0 % | 0,35% | 0,35% | 1.600€ |
Aktien von in Belgien registrierten Immobilieninvestmentgesellschaften | 0 % | 0 % | 0,12% | 0,12% | 1.300€ |
Anleihen | 0 % | 0 % | 0,12% | 0,12% | 1.300€ |
Beteiligungen in vertraglichen Anlagefonds, die im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind | 0 % | 0 % | 0,12% | 0,12% | 1.300€ |
Beteiligungen in vertraglichen Anlagefonds, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum registriert sind | 0 % | 0 % | 0,35% | 0,35% | 1.600€ |
Aktien von Investmentunternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb von Belgien registriert sind | 0 % | 0 % | 0,12% | 0,12% | 1.300€ |
Aktien von Investmentunternehmen, die nicht im Europäischen Währungsraum registriert sind; | 0 % | 0 % | 0,35% | 0,35% | 1.600€ |
Akkumulierte Aktien von Investmentunternehmen, die in Belgien registriert sind | 0 % | 1,32% | 1,32% | 1,32% | 4.000€ |
Lieferung von Aktien von Investmentunternehmen, die in Belgien registriert sind. | 0 % | 0 % | 0,12% | 0,12% | 1.300€ |
Zertifikate, deren Emittent in Belgien registriert ist (z.B. Zertifikate, Turbos, Sprinters) | 0 % | 0 % | 0,12% | 0,12% | 1,300€ |
Zertifikate, deren Emittent nicht in Belgien registriert ist (z.B. Zertifikate, Turbos, Sprinters) | 0 % | 0 % | 0,35% | 0,35% | 1.600€ |
Die französische FTT wird gegenüber dem Käufer eines Finanzinstruments erhoben. Die FTT wird einbehalten von (nicht steuerlich ansässigen) Investment-Dienstleistern, wie z.B. DEGIRO. Dies bedeutet, dass DEGIRO die französische FTT einbehält, meldet und bezahlt.
Der französischen FTT unterliegen Eigenkapitalinstrumente oder ähnliche Instrumente, die von Unternehmen mit französischem Steuersitz und einer Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. € zum 1. Dezember des vorangegangenen Jahres ausgestellt wurden. Zudem muss das Instrument für den Handel in Frankreich, Europa oder an anderen regulierten Märkten anerkannt sein. Für eine aktuelle Liste von Unternehmen, die dieser Besteuerung unterliegen (in 2021), klicken Sie bitte hier.
Im Allgemeinen unterliegt der Besteuerung ein Kauf, eine Ausübung, eine Umwandlung oder ein Swapgeschäft. Der Kauf einer Call-Option z.B. unterliegt im Allgemeinen nicht der FTT, während der Erwerb der zugrundeliegenden Aktie bei Ausübung einer Call-Option i.d.R. der FTT unterliegt.
Der Steuersatz i.H.v. 0,3 % (in 2021) errechnet sich über den Transaktionswert, wobei Intraday-Käufe und -Verkäufe nicht verrechnet werden.
Bei DEGIRO verarbeiten wir das Intraday-Netting am Tagesende. Dies bedeutet, dass während des Tages alle Zukäufe oder Zuteilungen vollständig besteuert werden und eine mögliche (teilweise) Rückerstattung nach Marktschluss gutgeschrieben wird.
Die Person, die ein Finanzinstrument veräußert, unterliegt der griechischen FTT. Die griechische Finanztransaktionssteuer wird automatisch einbehalten und DEGIRO gibt diese Steuerbelastung an seine Kunden weiter.
Die Griechische FTT kann für börsennotierte Aktien gelten, die sowohl von griechischen als auch von ausländischen Unternehmen ausgegeben wurden.
Es erfolgt ausschließlich bei Verkaufstransaktionen der steuerpflichtige Abzug der FTT.
Für die Zwecke der griechischen Finanztransaktionssteuer ist die steuerpflichtige Person die Person, die ein Finanzinstrument veräußert. In Bezug auf Transaktionen mit Aktien, die an einem regulierten Markt in Griechenland notiert sind, kann jede Person unabhängig von ihrem Steuerwohnsitz der griechischen Finanztransaktionssteuer unterliegen. In Bezug auf außerhalb Griechenlands notierte Aktien unterliegen nur in Griechenland ansässige Personen der griechischen Finanztransaktionssteuer. DEGIRO hält griechische Finanztransaktionssteuer nur automatisch für Aktien ein, die an einem regulierten Markt in Griechenland notiert sind. Griechische Finanztransaktionssteuer, die für Transaktionen mit Aktien außerhalb Griechenlands zu zahlen ist, ist nach der Steuererklärung des griechischen Steuerzahlers zu zahlen.
Der Steuersatz von 0,2 % (in 2021) bezieht sich auf den Transaktionswert.
Die italienische Finanztransaktionssteuer (FTT) fällt bei Transaktionen von Eigenkapitalinstrumenten (Besteuerung 491) und bei Transaktionen von derivativen Instrumenten (Besteuerung 492) an.
Die Besteuerung 491 wird gegenüber dem Käufer von Eigenkapitalinstrumenten erhoben, unabhängig von ihrem steuerlichen Wohnort. Die Besteuerung 492 wird gegenüber beider Gegenparteien der Transaktionen von Derivaten erhoben (Käufer und Verkäufer), unabhängig davon, wo der Vertrag geschlossen wird oder wo die Gegenparteien niedergelassen sind.
DEGIRO berechnet und behält die fälligen Finanztransaktionssteuer ein und zahlt diese zurück.
Der Besteuerung 491 unterliegen Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente, die von Unernehmen mit italienischem Steuersitz ausgegeben werden und eine Marktkapitalisierung i.H.v. mindestens 500 Mio. € zum November des vorangegangenen Jahres ausgegeben wurden. Für die aktuellen Listen von Unternehmen, die der italienischen FTT aktuell nicht unterliegen (in 2021), finden Sie hier.
Der Besteuerung 492 unterliegen derivative Produkte, deren Wert zu mehr als 50 % aus Aktien und Eigenkapitalinstrumenten gemäß der Besteuerung 491 bestehen, unabhängig vom steuerlichen Sitz des Emittenten.
Im Allgemeinen unterliegt der Besteuerung 491 ein Kauf, eine Ausübung, eine Umwandlung oder eine Übertragung. Ein Aktienrückkauf oder andere spezielle betriebliche Maßnahmen können von der Besteuerung 491 ausgenommen sein.
Die verpflichtende Besteuerung 492 wird bei Kauf- und Verkauftransaktionen von derivativen Verträgen angewendet.
Der anwendbare Steuersatz für die Besteuerung 491 liegt bei 0,10 % (in 2021) für Transaktionen über einen regulierten Markt oder ein multilaterales Handelssystem. Für Transaktionen außerhalb dieser Märkte liegt der anwendbare Steuersatz bei 0,20 % (in 2021). Dieser Steuersatz wird auf den Transaktionswert erhoben, wobei Intraday-Käufe und -Verkäufe nicht verrechnet werden. Bei DEGIRO verarbeiten wir das Intraday-Netting am Tagesende. Dies bedeutet, dass während des Tages alle Transaktionen vollständig besteuert werden und eine mögliche (teilweise) Rückerstattung nach Marktschluss gutgeschrieben wird.
Die Besteuerung 492 variiert und hängt vom Typ des Derivats ab, dem Gesamtwert des Kontrakts und ob das Derivat an einem regulierten Börsenplatz gehandelt wird oder nicht. DEGIRO behält die italienische Finanztransaktionssteuer automatisch ein und zahlt sie.
Der Erwerber eines Finanzinstruments unterliegt der spanischen Finanztransaktionssteuer.
DEGIRO behält die fällige spanische Finanztransaktionssteuer automatisch ein und zahlt diese.
Die spanische Finanztransaktionssteuer gilt für Aktien oder ähnliche Instrumente, die von spanischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. EUR (pro 1. Dezember des Vorjahres) ausgegeben wurden, sowie für bestimmte Instrumente, die diese Aktien repräsentieren. Darüber hinaus muss das Instrument zum Handel an einem spanischen, europäischen oder ausländischen regulierten Markt zugelassen sein. Für die aktuelle Liste der Unternehmen, die für spanische Finanztransaktionssteuer (im Jahr 2021) in Frage kommen, klicken Sie hier.
Das steuerpflichtige Ereignis ist das Kaufgeschäft und der Erwerb aus der Ausübung oder Abtretung aus Derivatpositionen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Kauf einer Call-Option nicht der spanischen Finanztransaktionssteuer unterliegt, während der Erwerb der zugrunde liegenden Aktien bei Ausübung der Option der spanischen Finanztransaktionssteuer unterliegt.
Der Steuersatz beträgt 0,2% (im Jahr 2021) und wird anhand des Transaktionswerts berechnet, wobei Intraday-Transaktionen pro Finanzinstrument saldiert werden.
Bei DEGIRO verarbeiten wir das Intraday-Netz am Tagesende. Dies bedeutet, dass tagsüber alle Akquisitionen vollständig besteuert werden und eine mögliche (teilweise) Rückerstattung nach Marktschluss gutgeschrieben wird.
Sowohl die erwerbende als auch die veräußernde Person des Finanzinstruments unterliegen Hongkongs Stempelsteuer. Hongkongs Stempelsteuer wird durch DEGIRO automatisch von seinen Kunden einbehalten.
Hongkongs Stempelsteuer unterliegen im Allgemeinen Transaktionen von Aktien, die an der Hong Kong Stock Exchange gelistet sind.
Es sind Kauf- und Verkaufstransaktionen steuerpflichtig.
Der Steuersatz beträgt 0,2% je Transaktion (in 2021) und is zu gleichen Teilen zwischen dem Käufer (0,1%) und Verkäufer (0,1%) aufgeteilt. Der Steuersatz wird über den Transaktionswert berechnet.
Der Erwerber des Eigenkapitalinstruments unterliegt der britischen Stempelsteuer. Die britische Stempelsteuer wird durch DEGIRO automatisch von seinen Kunden einbehalten.
Der britische Stempelsteuer unterliegen im Allgemeinen Aktien von in Großbritannien gegründeten Unternehmen oder von Unternehmen mit einem Aktienregister in Großbritannien.
Die Stempelsteuer wird bei Kauftransaktionen abgezogen.
Der Steuersatz liegt bei 0,5 % (in 2021) und bemisst sich anhand des Transaktionswertes.
Der Erwerber des Eigenkapitalinstruments unterliegt der irischen Stempelsteuer. Die irische Stempelsteuer wird durch DEGIRO automatisch von seinen Kunden einbehalten.
Der irischen Stempelsteuer unterliegen im Allgemeinen Aktien oder vergleichbare Instrumente, die von irischen Unternehmen an der Irish Stock Exchange gelistet sind. Kleine und mittelgroße Unternehmen, die an der Euronext Growth gelistet sind, sind von dieser Besteuerung der irischen Stempelsteuer ausgeschlossen.
Die Stempelsteuer wird bei Kauftransaktionen abgezogen.
Der Steuersatz beträgt 1 % (in 2021) des Transaktionswerts.
Ein Steuerabkommen ist ein Abkommen zwischen zwei Ländern, in dem festgelegt ist, welches Land welche Erhebungsrechte für ein bestimmtes Einkommen hat. Dies verhindert, dass eine Person zweimal (in zwei Ländern) mit demselben Einkommen besteuert wird. Der Inhalt eines Steuerabkommens unterscheidet sich je nach bilateraler Situation. Die genauen steuerlichen Konsequenzen können daher nur durch Konsultation des entsprechenden bilateralen Steuerabkommens bestimmt werden. Die meisten Steuerabkommen sehen eine reduzierte Quellensteuer auf Dividenden- und Zinserträge vor.
Sie müssen festlegen, in welchem Land Sie als steuerlich ansässig gelten und in welchem Land der Emittent steuerlich ansässig ist. Wenn zum Beispiel ein niederländischer Steuerinländer eine Dividende auf seine Aktien der Volkswagen AG (Deutschland) erhält, muss das niederländisch-deutsche Steuerabkommen konsultiert werden. Es ist nicht relevant, dass DEGIRO in den Niederlanden für die Anwendung des Steuerabkommens steuerpflichtig ist, da DEGIRO nicht der „wirtschaftlich Berechtigte“ der Einkünfte ist.
In der Praxis ist die Anwendung des reduzierten Steuersatzes auf ausländische Einkünfte an der Quelle normalerweise nicht möglich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für die bzgl. der Quellensteuer zuständige Stelle nicht klar ist, wer der eigentliche Empfänger des Einkommens ist. Dies ist auf der Tatsache geschuldet, dass viele Parteien zwischen dem wirtschaftlich Berechtigten und der für die Quellensteuer zuständigen Stelle dazwischengestellt sein können, wie (mehrere) ausländische und inländische Parteien in der Verwahrkette (Custodians). Die zuständige Stelle behält dann den gesetzlichen Steuersatz und nicht den niedrigeren Steuersatz ein.
In Fällen, in denen ein niedrigerer Steuersatz auf der Grundlage eines Steuerabkommens angewandt werden sollte, ist es gelegentlich möglich, einen Teil der einbehaltenen Steuer im Ursprungsland zurückzufordern. Um die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückzufordern, muss bei den Steuerbehörden im Herkunftsland ein Antrag auf Rückforderung gestellt werden. Die Komplexität des Rückforderungsprozesses ist von Land zu Land unterschiedlich.
Jedes Land hat sein eigenes Rückforderungsverfahren entwickelt. Normalerweise sind diese Verfahren zeitaufwändig und kostenintensiv und erfordern die Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Aus diesem Grund ist es selten rentabel, ein Rückforderungsverfahren einzuleiten
Überschüssige einbehaltene Steuern sind im Finanzsektor ein bekanntes Problem. Supranationale Organisationen wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Europäische Union (EU) arbeiten seit einiger Zeit an (potenziellen) Lösungen. DEGIRO verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und sucht ständig nach Lösungen, die das Investieren für seine Kunden günstiger und attraktiver machen.
Manchmal benötigen Steuerbehörden ein Steuerdokument wie einen Tax Voucher, eine Dividendenbescheinigung oder andere Steuerunterlagen von Ihrem Broker, um Steuerrückforderungen zu bearbeiten oder die Quellensteuer in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung anzurechnen. Derzeit ist DEGIRO nicht in der Lage, derartige Steuerunterlagen auszustellen. Diese Unterlagen unterliegen strengen Regeln. Da DEGIRO für den Inhalt der Steuerdokumente verantwortlich ist, muss sichergestellt sein, dass die Dokumente konform und nach verschiedenen einschlägigen Vorschriften prüfbar sind. Darüber hinaus ist DEGIRO auf Informationen anderer Beteiligter in der Verwahrkette angewiesen. DEGIRO arbeitet an einer Lösung, um künftig Steuerunterlagen ausstellen zu können.
Die Vereinigten Staaten haben ein System eingeführt, bei dem der niedrigere Steuersatz unter bestimmten Bedingungen direkt an der Quelle angewandt werden kann. DEGIRO hat mit dem Internal Revenue Service (US-Steuerbehörde) eine Vereinbarung über die Nutzung dieses Systems getroffen. Auf diese Weise ermöglicht DEGIRO seinen Kunden, die reduzierten Steuersätze zu nutzen, die im Steuerabkommen zwischen ihrem Wohnsitzland und den Vereinigten Staaten vorgesehen sind. Sie können DEGIRO auffordern, niedrigere Steuersätze für Dividenden und Zinserträge aus den Vereinigten Staaten anzuwenden, wenn zwischen den Vereinigten Staaten und Ihrem Steuerwohnsitz ein Steuerabkommen besteht. DEGIRO wird anhand der von Ihnen bereitgestellten Informationen feststellen, ob Sie Anspruch auf den reduzierten Steuersatz haben. Die US-Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland/Schweiz/Österreich beinhalten einen reduzierten Quellensteuersatz von 15 % auf Dividendeneinkommen.
Sie können DEGIRO auffordern, niedrigere Steuersätze auf Dividenden und Zinserträge aus den Vereinigten Staaten anzuwenden, wenn zwischen den Vereinigten Staaten und Ihrem Steuerwohnsitz ein Steuerabkommen besteht. Füllen Sie dazu das Online-Formular „W8-BEN/W8-BENE“ aus (Dies ist ein Ersatzformular für W-8BEN / W-8BEN-E). DEGIRO bietet diese Dienstleistungen der Quellensteuermäßigung allen Kunden an, deren Wohnort, steuerlicher Wohnsitz und Banksitz übereinstimmen (Länder müssen gleich sein). DEGIRO wird anhand der von Ihnen bereitgestellten Informationen feststellen, ob Sie Anspruch auf den reduzierten Steuersatz haben.
Aufgrund der regulatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen, die erforderlich sind zur Quellensteuermäßigung bei US-Einkommen, wird DEGIRO nur für eine ausgewählte Liste von US-Produkten ermäßigte Steuersätze für Einkommen anwenden. Für US-Produkte, die über unsere Plattform erhältlich sind, jedoch nicht in dieser Liste aufgeführt sind, wird der gesetzliche Steuersatz angewendet.
Eine Liste der Produkte, die weiterhin in den Anwendungsbereich fallen, finden Sie hier. Beachten Sie, dass die Liste über 2.000 US-Produkte enthält. Im Allgemeinen gehören dazu viele der am häufigsten gehandelten US-Aktien. Für diese wird der ermäßigte Steuersatz weiterhin angewendet werden.
Sie finden Sie die Liste in der Handelsplattform. Auf der Übersichtsseite dieses Produkts können Sie dann erkennen, ob ein bestimmtes US-Produkt für eine Quellensteuermäßigung in Frage kommt.
Wenn Sie in Finanzinstrumente investieren, wird womöglich eine Steuer auf Ihre Einkünfte erhoben, z.B. auf Dividenden oder Kupons. Direkt bei der Auszahlung der Einkünfte wird die Steuer einbehalten und den zuständigen Steuerbehörden des Landes ausbezahlt, in dem sich der steuerliche Sitz der ausschüttenden Organisation befindet (Quellenland). Diese Art der Besteuerung wird Quellensteuer genannt. Beispiele sind Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen.
Quellensteuer wird i.d.R. von der Zahlstelle des ausschüttenden Unternehmens des Finanzinstruments einbehalten. Dies kann aber auch weiter hinten in der Verwahrkette geschehen. DEGIRO empfängt die Einkünfte i.d.R. als Nettobetrag nach Abzug der Quellensteuer.
Der Quellensteuersatz variiert abhängig vom Quellenland und der Art der Einkünfte.
Der Quellensteuersatz hängt von den Regularien des Quellenlandes und der Art der Einkünfte ab. Unten stehend finden Sie eine Übersicht der vorgeschriebenen Steuersätze auf Einkommen aus Dividenden je Quellenland**/***.
Dividendensteuer % | Dividendensteuer % | ||
Australien | 30.00% | Italien | 26,00% |
Österreich | 27.50% | Japan | 15,315%* |
Belgien | 30.00% | Niederlande | 15,00% |
Kanada | 25,00% | Norwegen | 25,00% |
Tschechische Rep. | 35,00% | Polen | 19,00% |
Dänemark | 27,00% | Portugal | 35,00% |
Finnland | 50,00% | Singapur | 0,00% |
Frankreich | 26,50% | Spanien | 19,00% |
Deutschland | 26,375%* | Schweden | 30,00% |
Griechenland | 5,00% | Schweiz | 35,00% |
Hong Kong | 0,00% | Türkei | 15,00% |
Ungarn | 15,00% | United Kingdom | 0,00% |
Irland | 25,00% | Vereinigte Staaten | 30,00% |
* Effektiver Steuersatz, inkl. Zusatzsteuer.
** Übersicht per 1-1-2021. Es können Ausnahmen auftreten.
*** Die oben genannten Informationen sind allgemeiner Art und können nicht als vollständig betrachtet werden. Obwohl diese Tabelle unter größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt wurde, übernimmt DEGIRO keine Verantwortung für den Inhalt und es gehen keinerlei Rechtsansprüche daraus hervor. Wir raten Ihnen Ihren eigenen Steuerberater aufzusuchen, bevor Sie auf Basis dieser Informationen Entscheidungen treffen.
Die Ermittlung des steuerlichen Sitzes einer Organisation kann sich auf Basis öffentlicher Informationen schwierig gestalten. Regularien zum steuerlichen Sitz variieren von Land zu Land. Daher ist es möglich, dass eine Organisation in mehreren Ländern als steuerlich ansässig angesehen wird. In diesem Fall wird die steuerliche Erhebung durch ein Steuerabkommen bestimmt.
Des Weiteren hängt die Bestimmung des steuerlichen Sitzes i.d.R. von bestimmten Umständen ab. In den Niederlanden wird z.B. berücksichtigt, ob das Unternehmen unter niederländischem Recht gegründet wurde, wo wichtige Geschäftsentscheidungen getroffen werden, in welchem Land die Geschäftsführung tagt und arbeitet sowie in welchem Land die Bücher geführt werden.
Welche Quellensteuer anfällt, wird auf Basis des steuerlichen Sitzes des Emittenten bestimmt. Falls der Emittent steuerpflichtig in Frankreich ist, wird die französische Quellensteuer einbehalten. Die Börse, an der der Emittent gelistet ist, ist in diesem Fall nicht relevant.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je börsengehandeltem Fonds (ETF) und hängt u.a. von der Fondsstruktur ab. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
Um die oben genannte Frage zu beantworten; Deutsche Quellensteuer kann anfallen, falls der ETF als steuerlich transparent und ansässig in Luxemburg angesehen wird sowie das Einkommen des Fonds aus einem deutschen Investment stammt. Das Einkommen und die einhergehende deutsche Quellensteuer werden dann dem Teilhaber des Fonds zugeteilt, der das Einkommen direkt erhält.
Aller Voraussicht nach hängt dies mit einer Wertpapierleihe zusammen. Es ist möglich, dass eine Position während der Dividendenauszahlung (teilweise) verliehen war. In diesem Fall erhalten Sie keine Dividende, sondern eine Dividendenersatzzahlung.
Auf der Platform wird zwischen Dividende und Dividendenersatz kein Unterschied gemacht, beide sind als Dividende gekennzeichnet. Eine Dividendenersatzzahlung unterliegt im Allgemeinen keiner Quellenbesteuerung. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Quellensteuer auf der Platform einem niedrigerem Prozentsatz entsprechen kann als die vom Quellenland gesetzlich vorgegebene.
Dies hat wahrscheinlich mit der Reklassifizierung der Einkommensverteilung zu tun. In manchen Fällen können Ansprüche und Wahlen, die durch den Emittenten während und/oder nach dem Finanzjahr geltend gemacht bzw. getroffen wurden, die Einkommenklassifizierung nachträglich ändern. Das kann zu einer anderen steuerlichen Behandlung Ihrer Einkommen führen.
In bestimmten Finanzprodukten, wie z.B. US Real Estate Investment Trusts (US REITs) und US-Investmentfunds, passiert dies häufiger. Dies gilt auch für Investitionen in spezifische Vermögenswerte, wie z.B. Güterwaren und Immobilien.
Sollte dies der Fall sein, sind Sie verpflichtet dem Verleiher des Finanzinstruments einen Betrag zu erstatten, der dem Bruttowert der Ausschüttung entspricht, die er erhalten hätte, wenn er das Finanzinstrument ohne Leihe erwerben würde. Diese vertragliche Kompensation wird allgemein als Ersatzzahlung bezeichnet.
Nein. Alleine ein deutsches Bankkonto zu haben, macht Sie nicht in Deutschland steuerpflichtig.