DEGIRO zieht die belgische Finanztransaktionssteuer von seinen in Belgien ansässigen Kunden ein. DEGIRO führt dann die belgische Finanztransaktionssteuer ab und meldet sie an die belgischen Steuerbehörden. In Belgien ansässige Kunden können sich jedoch dafür entscheiden, die Steuer selbst zu berechnen und abzuführen und die Erstellung und Einreichung einer belgischen FTT-Steuererklärung selbst zu übernehmen.
Die belgische FTT gilt für Finanzinstrumente, die von belgischen und nicht-belgischen ansässigen Unternehmen ausgegeben werden. Zu den Finanzinstrumenten, die in den Anwendungsbereich fallen, gehören unter anderem Aktien, ETFs, Anleihen, vertragliche Fondsbeteiligungen, Anteile an Investmentgesellschaften und Zertifikate. Transaktionen mit CFDs und Futures sind nicht im Anwendungsbereich enthalten.
Der Steuertatbestand umfasst sowohl die Kauf- als auch die Verkaufstransaktion, wenn sie gegen eine Gegenleistung (Zahlung) erfolgt und auf dem Sekundärmarkt (z. B. einer Börse) ausgeführt wird.
Zum Beispiel unterliegt der Kauf oder Verkauf einer Aktie an der Börse der belgischen FTT. Umgekehrt unterliegt der Kauf einer Kaufoption nicht der belgischen FTT, jedoch unterliegt der Erwerb der zugrunde liegenden Aktie bei Ausübung oder Abtretung der Option der belgischen FTT. Darüber hinaus wird auch die Rücknahme eines Anteils an einer thesaurierenden Investmentgesellschaft als steuerpflichtiges Ereignis betrachtet.